Vor Beginn der Fällarbeiten müssen
Sie als Auftraggeber bei Ihrem zuständigen Umweltamt
/ Ordnungsamt klären, in wie weit Ihre zu fällenden
Bäume der ortsüblichen Baumschutzsatzung unterliegen.
Erst nach Vorliegen einer dann notwendigen Fällgenehmigung
sind wir als Unternehmen berechtigt, die Fällung durchzuführen.
Willkommen
bei VEY.Biowerk!
Ihr
Serviceteam für Baumpfege und Gartengestalltung. .